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   ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98   

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https://dejure.org/1998,11449
ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98 (https://dejure.org/1998,11449)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 10.03.1998 - 6 Ga 15/98 (https://dejure.org/1998,11449)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 10. März 1998 - 6 Ga 15/98 (https://dejure.org/1998,11449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Lizenzspieler und Verein; Ungleichgewichtigkeit der Optionsmöglichkeiten; Eingriff in die Freizügigkeit des Spielers; Anforderungen an den Verfügungsgrund der Befriedigungsverfügung; Unwirksamkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 1999, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Da § 138 Abs. 1 BGB auf die guten Sitten verweist, ist eine Konkretisierung am Maßstab der Wertvorstellung, die in erster Linie von Grundrechtsregelungen der Verfassung geprägt werden, vorzunehmen (vgl. BAG SpuRt 1997, S. 94, 96).

    Greift eine Regelung in die freie Wahl des Arbeitsplatzes mit ähnlichen Wirkungen ein wie eine objektive Zulassungsschranke in die Berufswahl, so ist sie nur zur Sicherung eines entsprechenden wichtigen Gemeinschaftsgutes und zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BAG NZA 1997, S. 647, 651, unter Berufung auf BVerfG AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Konsequenterweise hat das BAG in seiner Entscheidung vom 20.11.1996 zur Transferentschädigung im Eishockeybereich diese Frage gar nicht mehr aufgeworfen (vgl. BAG NZA 1997, S. 647 ff.).

  • ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98

    Rechtsschutz eines Spitzenfußballers gegen Nichtaufnahme in die DFB-Transferliste

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Entscheidung in der Hauptsache durch ArbG Dortmund vom 19.05.1998 unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98.

    Mit Schreiben vom 23.02.1998 erhob der Kläger auch weitgehend inhaltsgleich eine Klage, die unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98 beim Arbeitsgericht Dortmund anhängig ist.

    Steht rechtskräftig fest, daß der Antragsgegner die Zustimmung zu erteilen hat, so wird diese nach § 894 ZPO fingiert (zur Zulässigkeit vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 59 ff.) Damit wird die Hauptsache nämlich das Klageverfahren 6 Ca 1111/98 vorweggenommen.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Eine Umgehung liegt dann vor, wenn ein Rechtsgeschäft zwar nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt aber so ausgestaltet ist, daß im Ergebnis ein widerrechtlicher Erfolg eintritt (vgl. BAG Großer Senat BAGE 10, S. 65, 70; Münchener Kommentar-Mayer-Maly 3. Auflage 1993 § 134 BGB Rd. Nr. 11; Nasse SpuRt 1997 S. 45, 47).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Umgehungsabsicht bestand, sondern entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BAGE 10, S. 65, 70).

  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Aus der einstweiligen Verfügung wird eine sogenannte Befriedigungsverfügung, bei der an den Verfügungsgrund besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. OLG Rostock MDR 1996, S. 1183 ff.).

    Daher verbietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, den Antragsteller auf die Hauptsache zu verweisen (vgl. dazu OLG Rostock MDR 1996, S. 1183 ff.).

  • LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98

    Durchsetzung der Freigabe für einen Vereinswechsel eines Lizenzfußballspielers im

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Verfahrensgang:nachgehend LArbG Hamm, Urteil vom 10.06.1998, Az.: 14 Sa 883/98.

    Berufung eingelegt unter dem Aktenzeichen 14 Sa 883/98 beim LArbG Hamm.

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NZA 1994, S. 937, 939,) die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG NZA 1190, S. 389 ff.) folgt sind der Privatautonomie dann Schranken gesetzt sind, wenn zwingendes Recht betroffen ist.
  • OLG Köln, 07.12.1995 - 18 U 93/95
    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Steht rechtskräftig fest, daß der Antragsgegner die Zustimmung zu erteilen hat, so wird diese nach § 894 ZPO fingiert (zur Zulässigkeit vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 59 ff.) Damit wird die Hauptsache nämlich das Klageverfahren 6 Ca 1111/98 vorweggenommen.
  • LAG Köln, 13.08.1996 - 11 Ta 173/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung zur Vertragsverlängerung im

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Daher ist dem Verzichtsargument entgegen zu halten, daß der Schutz der Grundrechte, zu denen auch das Europäische Primärrecht gehört, nicht im vorhinein verzichtbar ist (a.A. LAG Köln NZA 1997, S. 317, 318).
  • LAG Berlin, 21.06.1979 - 4 Sa 127/78

    Rechtswirksamkeit der Transferbestimmungen für Lizenzfußballspieler nach dem

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Da aber der DFB spätestens seit der Entscheidung des LAG Berlin (NJW 1979, S. 2582 ff.) davon ausgehen mußte, daß das Transferentschädigungssystem vor Gericht keinen Bestand haben könnte, wurde bereits früh in die DFB Musterverträge eine Klausel aufgenommen, die § 11 des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien entspricht.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
    Zu diesen Grundrechtsregelungen, wie hier Artikel 12 GG, zählt aber nicht nur das deutsche Grundgesetz sondern auch das primäre Gemeinschaftsrecht (vgl. BVerfGE 73, S. 339, 374 ff.) wie der EG-Vertrag.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98

    Durchsetzung der Freigabe für einen Vereinswechsel eines Lizenzfußballspielers im

    Auf die Berufung des beklagten Vereins wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.1998 - 6 Ga 15/98 - abgeändert.

    SpuRt 1999, 73-77 (red. Leitsatz und Gründe).

  • ArbG Ulm, 11.07.2008 - 3 Ga 3/08

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Vertragsbeendigung eines

    Bei dem vom Arbeitsgericht Dortmund am 10.03.1998 unter dem Aktenzeichen 6 Ga 15/98 entschiedenen Fall lautete der Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung und auf Unterlassung.
  • ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98

    Rechtsschutz eines Spitzenfußballers gegen Nichtaufnahme in die DFB-Transferliste

    Am 10.03.1998 wurde in dem Verfahren 6 Ga 15/98 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.
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